Pflegevorsorge

Die Lebenserwartung von uns Menschen steigt stetig an – vor allem seit Mitte des 20. Jahrhunderts. Das ist für viele Personen schön, denn so können sie länger ihren verdienten Ruhestand genießen.

Mit der steigenden Lebenserwartung hat aber auch die Anzahl der Menschen zugenommen, die pflegebedürftig sind und auch die Dauer der Pflegebedürftigkeit hat zugenommen. Um die Kosten der Langzeitpflegt tragen zu können, mussten viele Betroffene Anfang der 1980er Jahre Sozialhilfe beantragen.

Da die Kosten für die Sozialhilfeträger immer weiter stiegen, hat die Politik schließlich reagiert: zum 01.01.1995 wurde die Soziale Pflegeversicherung (SPV) als Pflichtversicherung eingeführt. Deren Einführung und ihre Ausgestaltung als konventionell umlagenfinanzierte Pflichtversicherung ist eng mit dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm verbunden. Norbert Blüm hatte aber selbst immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich bei der SPV nur um eine Grundabsicherung handelt. Sie reicht auch nach der neuesten Pflegereform bei Weitem nicht aus.

Egal ob man Mieter oder Eigentümer befragt, wo sie im Pflegefall gerne versorgt werden möchten, sagen die meisten Personen: „Zuhause!“.

Viele Menschen sind sich aber der hohen Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit in der Regel anfallen, nicht bewusst. Mittlerweile wird jeder zweite Mensch zum Pflegefall. Viele erst im Alter, doch durch Krankheit oder Unfall kann diese Situation auch früher als erwartet eintreten.

Pflege wird aber sehr schnell sehr teuer. Das führt dazu, dass die Pflege in den eigenen vier Wänden – also das Zuhause-bleiben-dürfen – finanziell kaum zu leisten ist. Dann muss das Zuhause doch der Pflegeeinrichtung weichen.

Das aber können Sie verhindern! Eine Pflegevorsorge kostet nicht viel und hilft, das „Zuhause-bleiben-dürfen“ bezahlbar zu machen.

Eine Pflegevorsorge ist zugleich ein Vermögensschutz. Tritt ein Pflegefall ein, leistet die Soziale Pflegeversicherung. Da es sich aber nur um eine Grundabsicherung handelt, wird zuerst Ihr privates Vermögen zur Begleichung der restlichen Pflegekosten herangezogen. Die Guthaben auf dem Girokonto, dem Sparbuch oder in Renten- oder Lebensversicherungen werden abgeschmolzen. Selbst eigene Immobilien müssen unter Umständen zur Finanzierung der Pflegekosten herangezogen werden.

Mit einer Pflegevorsorge schützen Sie Ihr Vermögen

pflege versicherung

Quelle: Ideal Versicherung ➂

Mit einer Pflegevorsorge schützen Sie mit einem relativ geringen Aufwand Ihr Vermögen – einem Sonnenschirm ähnlich, mit dem Sie Ihr Eis vor dem Schmelzen in der Sonne schützen.

Da wir mittlerweile auch persönliche Erfahrungen als Betroffene in diesem Bereich haben, müssen wir nicht über Statistiken und „konstruierte“ Fallbeispiele reden. Wir können Sie mit viel eigener Erfahrung in diesem Bereich beraten!

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